Prozess gegen den Anmelder der Tanzdemo „Wer nicht feiern hat verloren – gegen Antisemitismus und Rassismus“ zum 70. Jahrestag der Kapitulation Nazideutschlands am 08.05.2015 nimmt immer noch kein Ende.
Wie schon des Öfteren berichtet, laufen aktuell verschiedene Verfahren gegen Antifaschist_innen aus Aachen. In einem besonders absurden Fall findet bald der nun 5. Verhandlungstag statt. Hier wird dem Anmelder der oben genannten Demo vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, dass die Auflagen der Polizei eingehalten wurden. In einer Auflage wurde verfügt, dass Transparente nicht zu nah beieinander geführt werden dürfen, in einer anderen wurde das Mitführen von Glasflaschen verboten. Der Angeklagte verweigerte jede Aussage und ging auch nicht auf ein Angebot des Richters ein, gegen eine Aussage und eine Entschuldigung das Verfahren einzustellen. Stattdessen soll die Rechtmäßigkeit der Auflagen juristisch angefochten werden.
Der Richter ließ durchblicken, dass die erste Auflage nicht rechtens sei, da sie falsch begründet wurde. Nun geht es um die zweite Auflage, das Mitführen von Glasflaschen. Diese Auflage wurde so formuliert, dass nur Menschen, die den Willen haben könnten, Flaschen zu werfen, diese nicht mitführen dürfen. Also dürfte laut Auflagen jede_r eine Flasche mitführen, solange die Polizei nicht nachweisen kann, dass mensch diese werfen wollen könnte Diese juristischen Spitzfindigkeiten nerven, vor allem in Anbetracht der Gegenstandlosigkeit des Verfahrens. An Aussagen der Staatsanwältin wie beispielsweise der, dass mensch ja nicht zum diskutieren vor Gericht sei und sie dazu weder Lust noch Zeit habe, zeigt sich ein weiteres Mal, dass es bei derlei Verfahren nur um Schikane und Unterbindung von unbequemen Positionen und Methoden geht. Das macht uns sauer, zumal bei diesem langwierigen Prozess Ressourcen wie Zeit und Geld draufgehen, die wir deutlich sinnvoller nutzen könnten Mehr Infos dazu in dem Text zu den ersten Prozesstagen. In einem Nebensatz möchten wir noch erwähnen, dass die Befragung der letzten Zeugen nichts ergeben hat. Der Einsatzleiter konnte auch nicht erklären, warum die Polizei nicht während der Demo eingegriffen hat, wenn doch das Einhalten der Auflagen so wichtig sei.
Falls es Neuigkeiten gibt, werden wir euch darüber informieren. Gerne freuen wir uns darüber, wenn ihr die Infos über die anderen Verfahren gegen vier Antifaschist_innen weiter verbreitet. Bei Fragen oder weiteren Infos meldet euch hier.
Getroffen hat es einige – gemeint sind wir alle! Solidarität muss praktisch werden!